Von: herbert siess [mailto:herbert.siess@chello.at]
Gesendet: Dienstag, 28. Februar 2006 20:03
An: Petra Huber
Betreff: Fw: Temporary restricted area 6. und 7. märz sowie 27. bis 31. märz und 3. bis 8. aprilSg. Damen und Herren
Die Flugverkehrskontrollstelle Innsbruck informiert Sie über diesen Weg über 3 Militärsperrgebiete.
Während der Aktivierung dieser Militärsperrgebiete (TRA=Temporary restricted areas) sind innerhalb der TRAs keine Segel,- Para- oder Hängegleiterflüge zulässig.
1. 6. und 7. März 2006 TRA 27Nautische Meilen um Innsbruck
d.h.: vom Kaunertal- Imst-Reutte im Westen bis Ursprungpass-Brandenberg-Alpbachtal-Mayrhofen im Osten
sind keine Segel,- Para- oder Hängegleiterflüge zulässig.
2. 10. und 11. März 2006 TRA 27 Nautische Meilen um Salzburg
östlich der Linie Walchsee-St.Johann-Hinterglemm- Glemmtal
sind keine Segel,- Para- oder Hängegleiterflüge zulässig.
3. 27. bis 31. März und 3. bis 8. April TRA Innsbruck
im Westen begrenzt durch die Linie Rumerspitz-Hall-Schmirn
im Osten begrenzt durch die Linie Rofan-Alpbachtal-Gerlos
In diesem Bereich sind keine Segel,- Para- oder Hängegleiterflüge zulässig.
D.h. auch im Bereich „NORDKETTE“ darf während des genannten Zeitraumes nicht geflogen werden.
Flüge von der Seegrube zur Rumer Alm sind zulässig, allerdings keinesfalls östlich die Rumer Alm geflogen werden!
Die genauen Koordinaten, Bestimmungen sowie Karten entnehmen Sie bitte den Luftfahrtveröffentlichungen AIP Supplements!
Mit freundlichen Grüßen
Wieser Michael
ATM/TERM/LOWI